Die Strafverteidigung ist eine Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren. BVerfGE 68, 237, 255
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Es ist vorteilhaft, bereits im frühen Stadium des Verfahrens einen Strafverteidiger aufzusuchen.
Schon im Ermittlungsverfahren hat der Strafverteidiger die Möglichkeit, auf das Verfahren einzuwirken und somit dem Betroffenen eine bestmögliche Verteidigung zu gewähren.
In der Hauptverhandlung ist es die Aufgabe des Verteidigers, darauf zu achten, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung eingehalten werden und dadurch ein faires Verfahren gewährleistet ist.